Die Verhaltensregeln laut „Corona-Kontaktbeschränkungsverordnung“ des Landes Hessen sind bis zum 31. Januar 2021 verlängert worden.
Zusammenkünfte von Glaubensgemeinschaften zur gemeinschaftlichen Religionsausübung sowie Trauerfeierlichkeiten und Bestattungen sind zulässig,
wenn Name, Anschrift und Telefonnummer der Teilnehmerinnen und Teilnehmer zur Ermöglichung der Nachverfolgung von Infektionen von der Veranstalterin
oder dem Veranstalter erfasst werden; diese haben die Daten für die Dauer eines Monats ab Beginn der Zusammenkunft, Trauerfeierlichkeit oder Bestattung
geschützt vor Einsichtnahme durch Dritte für die zuständigen Behörden vorzuhalten und bei bestätigter Infektion mindestens einer Teilnehmerin oder eines
Teilnehmers diesen zu übermitteln sowie unverzüglich nach Ablauf der Frist zu löschen oder zu vernichten. Des Weiteren gelten die bekannten Hygiene-Verhaltensregeln.
Wir bitten Sie um vollständige Angaben und rechtzeitige Mitteilung im Falle einer bestätigten Infektion. Ihre Angaben werden vertraulich behandelt.
Дорогие прихожане,
просим Вас заранее сообщить, если Вы не сможете прийти на Богослужение, чтобы мы дали другим прихожанам возможность записаться.
Хотим обратить Ваше внимание на то, что через 20 минут после начала Богослужения предварительная запись аннулируется. Если Вы придете позже, Вы можете участвовать в Богослужении, находясь в нашем зале (трапезной).
Liebe Gemeindemitglieder,
wir möchten Sie darum bitten, uns rechtzeitig zu benachrichtigen, wenn Sie an dem Gottesdienst nicht teilnehmen können, damit wir anderen Gemeindemitgliedern die Möglichkeit geben, sich anzumelden.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass 20 Minuten nach Beginn des Gottesdienstes diese Anmeldung ihre Gültigkeit verliert. Wenn Sie später kommen, können Sie dem Verlauf des Gottesdienstes im Gemeindesaal folgen.
Der Gemeinderat
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